(05.11.2009, 20:08)Boo. schrieb: -In England war bis in den 50er Jahren Selbstmord gesetzlich verboten und konnte (bei Misslingen) mit der Todesstrafe geahndet werden, da ein Selbstmörder ja auch ein Mörder war.
Das ist in vielen Ländern auch heute noch so. Allerdings weniger, um den eigentlichen Selbstmörder zu bestrafen (der ist ja eh schon tot, wenn sein Vorhaben geklappt hat), sondern um Beihilfe zum Selbstmord ebenfalls unter Strafe stellen zu können. Beihilfe erfordert nämlich in allen Rechtsräumen, die mir bekannt sind, eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat. Wenn der Selbstmord aber straflos ist (wie bei uns), ist auch die Beihilfe zum Selbstmord zwingend straflos.
Anders sieht es natürlich bei Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) aus, das erfordert aber eine aktive Tötungshandlung des Helfers und nicht nur, dass er dem Selbstmörder z.B. die Waffe oder das Gift besorgt.
Der Begriff "Selbstmörder" ist übrigens auch totaler Blödsinn, weil man die meisten Mordmerkmale (Heimtücke z.B., oder Bereicherungsabsicht) gar nicht sich selbst über erfüllen kann oo". Genau genmmen müsste es "Selbsttöter" heißen, aber das klingt ja blöd...
(04.01.2010, 23:13)Teddyursaring schrieb: Delfine häuten sich alle 2 Stunden!
Hah - ich weiß, was du gestern im TV gesehen hast! XD"