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Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Beitrag: #2
vom - RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Ok,w art mal, ich hab da einiges zu:

Zu aller erst hast du Recht auf Kaufvertragserfüllung.

Bedeutet, dass du im Laden einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, indem du Geld gegen Ware getauscht hast. So wie der Laden sein recht hat von dir im angemessenen Zeitraum sein Geld zu bekommen (in dem Fall sofort) hast du ebenfalls das Recht einwandfreie Ware zu erhalten, die die Anforderung der Ausschreibung erfüllt.

Geh zum Laden und fordere dein recht auf "Gewährleistung":
Gewährleistung beduetet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass de gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche die sich erst später bemerkbar gemahct haben (wirf ihm das Wort "versteckter Mangel"an den Kopf). Der Zustand der Ware zum zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 (auch das an den Kopf werfen) beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden (du hast aber Neuware erstanden). Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Also schreib dir auf einen Zettel:
Ich habe Recht auf Kaufvertragserfüllung!
Fordere die Gewährleistung nach § 437!

Sollte er sich querstellen sage:
Sie befinden sich nun eigentlich mir gegen über im Lieferungsverzug!
Der vereinbarte Lieferzeitpunkt war Tag des Kaufes, beim bezahlen der Ware. Sie sind also laut § 284 Absatz 1 des BGB in der Fälligkeit!
Es ist nach den Paragraphen 276, 285 des BGB ihre Schuld, dass sie nicht Liefern können und zwar vorsätzlich und fahrlässig! Besonders da die Ware Gattungsware ist!
Ich habe ohne Nachfristsetzung das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrags
oder Erfüllung un Schadensersatz!
Ansonsten will ich vom Kaufvertrag zurücktreten, was mein gesetzliches Recht ist.

Und im allerbesten Fall, lasse dir den wirklichen CHef kommen, bring dem Mann hinter der Reklamationstheke dazu den Oberboss auszupacken und mache ihm das auch alles klar.
Besonders eine große Kette muss dann in die KNie gehen können!

Sag ihm du willst jetzt deinen ipod als funktionierend. Wenn du großzügig bist sag ihnen du gibst ihnen noch die Frist der 3. und letzten reparatur. Würden sie sich dann aber quer stellen, willst du vom Kaufvertrag zurücktreten, das Geld wieder oder einen funktionierenden ipod.
Lass dir das ganze am besten auch noch schriftlich geben.

Sollte dann immer noch was problematisch sein, sag einfach, dass deine Eltern oder du im Rechtschutz seid und das du auch gern mit so einem problem zum Verbraucherschutz gehen wirst.

Aber poch erst mal auf die Kaufvertragserfüllung. Wenn du diese ganzen Fachwörter vorbringst, werden die sicherlich schon nicht mehr so viel mucken!
Und lass dir nicht andrehen, dass es ja ein technisches Gerät ist es gilt bei allen kaufverträgen!

Meld dich, mal mit dem Ergebnis!

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RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich? - von Teddyursaring - 30.06.2009, 19:05

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