(07.10.2011, 17:29)phistoh schrieb: Aber abgesehen von all dem: Wo wäre das Problem an Sex zwischen Tier und Mensch wenn beide es wollen? Dass das nur hypothetisch ist, da man das bei Tieren eher schlecht festzustellen ist, sei mal außen vor.
Ich finde, dass sexuelle Handlungen zwischen zwei (oder mehr) Lebewesen (oder Objekten - aber die können ja nicht nicht wollen ) immer in Ordnung sind, so lange kein Teilnehmer es nicht will.
ja, wenn. aber das 'problem' ist, dass andere tiere noch dem affekthandeln 'unterliegen'. also mehr, als es menschen tun. zudem kommt noch, dass die meisten tiere, wie ich oben schon beschrieben habe, keine freude dabei empfinden. sie tun es, weil sie damit ihre art sichern.
ich meine wenn tiere dabei lust empfinden würden und wenn sie willentlich mitbestimmen könnten und wenn ein ausgegelichenes verhältnis zwischen mensch und tier herrschen würde, könnte man nocheinmal darüber reden, aber das ist natürlich alles noch in sehr, sehr ferner zukunft
~off-topic~
(07.10.2011, 17:30)Teddyursaring schrieb: Da zitiere ich dann gern auch aml Wikipedia:aber bei menschen wär das natürlich undenklich -.-° wobei fussballspieler ja irgendwie auch darunter fallen oder schauspieler.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sache_%28Recht%29#Tiere schrieb:Tiere
Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.
Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden. Helmut Heinrichs beschrieb den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“.[3] Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache; auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinaus gehen, können ihm in Rechnung gestellt werden.