(13.02.2011, 14:37)phistoh schrieb: Gelten bei Coverversionen nicht irgendwelche speziellen Regelungen im Sinne von: "So lange ich es nicht zu stark verändere (z.B. den Text umschreibe) darf ich es covern."?
Meines Wissens ist für jede "öffentliche Darbietung" eines Liedes die Zustimmung des Urhebers erforderlich, weil dieses Recht nur bei ihm liegt, solange er es nicht freigibt - vgl. § 19 I UrhG. "Öffentlich" im Sinne des § 15 III UrhG ist es definitiv, wenn man's bei Youtube hochläd, und wenn's andere Leute hören sollen (was ja hier der Zweck der Sache wäre), ist es auch eine Darbietung.
Wenn du den Text ändern wollen würdest, müsstest du glaube ich auch dafür nachfragen - da greift dann diese "nicht zuviel verändert"-Klausel.
§ 52 UrhG spricht zwar von öffentlicher Wiedergabe, die zulässig ist, ohne nachzufragen - sobald es aber eine "öffentliche Zugänglichmachung" i.S.d. § 52 III UrhG ist, braucht man wieder die Zustimmung. Ich hab nur begrenzten Überblick über das Urheberrecht, deshalb kann ich nur grob zusammenschreiben, was ich dazu gefunden habe. Ich gehe momentan aber eher davon aus, dass es ein Urheberrechtsverstoß ist, sonst wäre die Regelung mit der erlaubnispflichtigen öffentlichen Darbietung ja überflüssig.
Die Kernfrage ist natürlich, inwiefern so ein Urheberrechtsverstoß verfolgt wird. Mir wäre jedenfalls wichtig, dass jeder, der im Rahmen eines solchen Battles ein selbst gesungenes Lied bei Youtube hochläd, weiß, dass er sich rechtlich auf's Glatteis begibt und mit dem Risiko "spielt", die Musikindustrie am Hals zu haben.
Wenn man sich mal bei Youtube umschaut, sieht man so etwas massenhaft, das heißt aber nicht, dass es legal ist. Ich hätte ungern die Situation, dass jemand durch unseren Battle dazu motiviert wird, dort ein urheberrechtswidriges Musikvideo hochzuladen und in Folge dessen Probleme bekommt. Falls wir diesen Battle erlauben, wäre mir wichtig, dass jeder Teilnehmer um das mögliche rechtliche Risiko weiß und eigenverantwortlich handelt.