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Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Beitrag: #1
Question  vom - Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Heyho Raupyboard Smile

Ja ich bin mal wieder hier lach
und so wie man mich kennt, komme ich gleich mit einer frage xD

Ich hab einen Ipod touch (2. gen). Jedoch bekomme ich immer nach gewisser Zeit einen Wackelkontakt in der Kopfhörerbuchse und langsam hab ich die Nase voll. Ich musste jetzt zum 2. Mal nach nicht mal einem Monat mein Touch für 2,5 Wochen einschicken lassen. Mir wurde gesagt, dass ich nach dem 3. Defekt das Recht auf "Geld-Zurückerstattung" hätte. Wäre in meinem Fall natürlich nicht schlecht wenn das stimmen würde.
Deswegen folgende Fragen:

Dürfte ich jetzt bei erneutem Defekt (es tritt immer der gleiche Defekt auf) das Geld zurück verlangen.
Wenn ja, hat jemand schon Erfahrung damit gemacht, weil ich könnte mir da vorstellen, dass der Händler (in diesem Fall eine große Elektromarktkette) querstellt.

MfG
SAMLER13

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Beitrag: #2
vom - RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Ok,w art mal, ich hab da einiges zu:

Zu aller erst hast du Recht auf Kaufvertragserfüllung.

Bedeutet, dass du im Laden einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, indem du Geld gegen Ware getauscht hast. So wie der Laden sein recht hat von dir im angemessenen Zeitraum sein Geld zu bekommen (in dem Fall sofort) hast du ebenfalls das Recht einwandfreie Ware zu erhalten, die die Anforderung der Ausschreibung erfüllt.

Geh zum Laden und fordere dein recht auf "Gewährleistung":
Gewährleistung beduetet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass de gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche die sich erst später bemerkbar gemahct haben (wirf ihm das Wort "versteckter Mangel"an den Kopf). Der Zustand der Ware zum zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 (auch das an den Kopf werfen) beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden (du hast aber Neuware erstanden). Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Also schreib dir auf einen Zettel:
Ich habe Recht auf Kaufvertragserfüllung!
Fordere die Gewährleistung nach § 437!

Sollte er sich querstellen sage:
Sie befinden sich nun eigentlich mir gegen über im Lieferungsverzug!
Der vereinbarte Lieferzeitpunkt war Tag des Kaufes, beim bezahlen der Ware. Sie sind also laut § 284 Absatz 1 des BGB in der Fälligkeit!
Es ist nach den Paragraphen 276, 285 des BGB ihre Schuld, dass sie nicht Liefern können und zwar vorsätzlich und fahrlässig! Besonders da die Ware Gattungsware ist!
Ich habe ohne Nachfristsetzung das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrags
oder Erfüllung un Schadensersatz!
Ansonsten will ich vom Kaufvertrag zurücktreten, was mein gesetzliches Recht ist.

Und im allerbesten Fall, lasse dir den wirklichen CHef kommen, bring dem Mann hinter der Reklamationstheke dazu den Oberboss auszupacken und mache ihm das auch alles klar.
Besonders eine große Kette muss dann in die KNie gehen können!

Sag ihm du willst jetzt deinen ipod als funktionierend. Wenn du großzügig bist sag ihnen du gibst ihnen noch die Frist der 3. und letzten reparatur. Würden sie sich dann aber quer stellen, willst du vom Kaufvertrag zurücktreten, das Geld wieder oder einen funktionierenden ipod.
Lass dir das ganze am besten auch noch schriftlich geben.

Sollte dann immer noch was problematisch sein, sag einfach, dass deine Eltern oder du im Rechtschutz seid und das du auch gern mit so einem problem zum Verbraucherschutz gehen wirst.

Aber poch erst mal auf die Kaufvertragserfüllung. Wenn du diese ganzen Fachwörter vorbringst, werden die sicherlich schon nicht mehr so viel mucken!
Und lass dir nicht andrehen, dass es ja ein technisches Gerät ist es gilt bei allen kaufverträgen!

Meld dich, mal mit dem Ergebnis!

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Beitrag: #3
vom - RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Boha tot
jetzt bin ich baff Big Grin

was ich evt. noch sagen müsste, ist: Ich habe nach jeder Reklamation einen neuen Ipod bekommen; besitze ich dann immer noch das gleiche Recht?

Ergebnis werde ich posten (wenn sie sich querstellen auch mit Name der Kette^^), bis es aber so weit ist denke ich dauert es noch^^ (mein ipod ist wieder bei der Reperatur/beim Austausch)

vielen Dank noch für die mega beschreibung *_* Smile

Lg
SAMLER

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Beitrag: #4
vom - RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Ja, hast du! ^^ Der Verkäufer darf 2x versuchen, nachzuerfüllen (d.h. die Lage in Ordnung zu bringen, indem er dein kaputtes Gerät repariert oder dir ein neues Gerät in die Hand drückt). Wenn er das nicht mit zwei Versuchen schafft, darfst du dein Geld zurückfordern.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2009, 17:39 von Siria. )
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Beitrag: #5
vom - RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Soooo
Endlich kann ich euch meine Erfahrung berichten:
Ich bin mit meinem Vater hin (da ich in dem Laden schon oft als minderjähriger dumm angemacht wurde bzw. nicht für ernst genommen wurde)

Ich kam zum Service und mein Anliegen (geld zurück) wurde dem Mann dort geschildert. Er hat mich auf die Abteilung verwießen. Dann hab ich halt den Ipod erstmal angemeldet usw.. Danach gings zur Abteilung wo wir gleich an einen Azubi geraten sind, der erstmal seinen vorgestzten holen musste xD
Der wiederrum hat sich nicht so intensiv um unser Anliegen gekümmert (3 kunden nebenbei bedient). Naja dann meinte er kurz zu seinem Azubi dass er halt n schreiben für ne Gutschrift ausdrucken soll... Darauf hin hab ich halt auf meine Geldauszahlung blediert worauf er meinte das könne er nich machen, dafür müsste er mit dem geschäftsführer sprechen. (das war mir dann aber auch zu blöd) nach nachbohren habe ich es dann schritftlich bekommen, dass er das Geld nicht auszahlt, sonder ich nur einen Gutschein bekomme.
Damit musste ich mich ja dann zu frieden geben://
Eigentlich wollte ich mir dort gleich noch einen neuen MP3 Player kaufen, aber da er da über 50€ teurer war habe ich das dann gelassen.
Naja jetz sitze ich halt auf einem Gutschein den ich wohl nach und nach "abtragen" werde^^

Danke nochmal für eure hilfe:>
Gruß
Samler

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Beitrag: #6
vom - RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Also eigentlich geht Gutscheinaustellung gar nicht. Klar können sie das anbieten, aber es ist nicht zulässig zu sagen, dass nur Gutscheine gehen. Da hättet ihr gut den Filialchef kommen lassen können. Denn ihr könnt darauf bestehen, dass ihr das Geld wiederbekommt. Der Kunde darf nicht durch den Fehler des Unternehmen gebunden sein, dann dort wieder etwas zu kaufen.

Leider weigerst du dich ja den Namen des Elektronikhauses zu nennen. Es wäre gut, wenn du auf deren Internetseite gehst, und zwar die Hauptseite, nicht die der Filiale. Dann dort den Kontaktbereich besuchst und dann eine Email hinschickst. Ich würde Sie dir sogar formulieren.
Wenn diese Email dann von einem "höheren Tier" gelesen wird, stehen die Chancen gut, dass da was besseres passiert als ein Gutschein.

Andererseits hast du e jetzt zumindest hinter dir. Weißt du was ich dir empfehlen würde, falls du nicht kontaktscheu bist:
Dein Gutschein hat ja einen bestimmten Wert. Gehe wieder in den Laden und stelle dich in den Kassenbereich, beobachte die Leute, die dort etwas kaufen und schaue, ob jemand etwas kauft, was teurer ist als der Wert deines Gutscheins. Dann kommt der Part in dem du aktiv werdn musst. Bevor die Person damit zu Kasse gehst, erklärst du folgendes:
"Entschuldigung! Ich habe hier letzte Woche etwas umgetauscht und von diesem Laden hier lediglich einen Gutschein bekommen, anstatt "Geld-zurück". Wie Sie sich denken können, benötige ich aber eher das Geld. Ich habe gesehen, dass Sie etwas kaufen, was teurer ist, als mein Gutschein und wollte fragen, ob Sie so nett wären, mit meinem Gutschein zu bezahlen und mir dann den Gegenwert des Gutscheins geben würden. Das ganze würden wir natürlich an der Kasse machen, damit Sie sehen, dass der Gutschein auch echt ist. Das wäre wirklich sehr nett!"

So, und ich wette mit dir dass du höchstens 3 bis 5 Kunden brauchst, bis einer so nett ist und das macht. Das bedeutet, mehr als ne Halbe Stunde Aufwand wird es nicht sein. Aber dafür hast du dann dein Geld zurück. Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen.
Du kannst ja auch noch erwähnen, dass du von dem Geld Geschenke holen willst, für diene Familie ^^
Auf die Art habe ich damals n paar Kinogutschein zu Geld gemacht. Das Kino war mir nämlich eindeutig zu schmuddelig. Hab mich an die Kasse gestellt und dem Besucher gesagt, er bezahlt ja eh Eintritt, ob er nun mir das Geld gibt und mit dem Gutschein bezahlt oder das Geld der Kasse gibt. Wir sind dann zusammen zur Kasse, er hat gesehen, dass der Gutschein gültig ist und mir das Geld gegeben.

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Beitrag: #7
vom - RE: Nach 2. mal Reperatur Ipod wieder Kaputt- welche rechte hab ich?
Also rechtlich betrachtet, hätten sie dir das Geld zurück geben MÜSSEN, wenn nach 2x Reperatur die Ipod immernoch kaputt gewesen wäre. oo Weil dann darfst du vom Kaufvertrag zurück treten oder Ersatz fordern. Und Geld nicht auszahlen ... hätten sies halt überweisen sollen.
Das eine Gutschrift nicht ausgezahlt wird, geht nicht. Die haben dich, meiner Meinung nach, einfach verarscht und wollten nur, dass du das Geld auch wieder beiden im Laden ausgibst und dir nicht woanders etwas kaufst.

Oh, und weil ichs grade lese, der Post von Teddy, diese Sache mit dem Gutschein verkaufen, die würde ich eher lassen. Es heißt an sich nicht umsonst, Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden. Sicherlich kannst du deine Gutscheine verkaufen, dass ist nicht das Problem, das machen z.B. viele einfach und schnell über eBay. Aber ich würde sehr davon abraten im Laden oder gar direkt an der Kasse den Gutschein zu verkaufen bzw. den Besitzer wechseln zu lassen. Weil darauf reagieren viele Unternehmen arg allergisch und ungehalten. Die können dann ganz schnell mal sagen, dass sie den Gutschein nicht akzeptieren, er nicht übertragbar ist etc. Das ist zwar dann auch nicht unbedingt rechtens, aber dann so ´nen Terz an der Kasse machen, vor allem wenn der andere dann endlich seine Waren bezahlen und weg will, ist mehr als nur stressig.
Dann wirklich eher auf eBay oder so zurückgreifen. Du wirst den Gutscheint dann natürlich nicht für seinen tatsächlichen einzulösenden Wert verkaufen können, aber besser als gar nichts.

[Bild: bild.php?id=3988_1&art=A]
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